Ambulante palliativmedizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe
Die KVWL konnte gemeinsam mit dem Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e.V. und den Krankenkassen zum 01.07.2023 einen neuen Vertrag zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten in Westfalen-Lippe gemäß § 140a SGB V in Verbindungmit § 132d Abs. 3 SGB V abschließen.
Anlass war der jetzt gesetzlich zu berücksichtigende Bundesrahmenvertrag zur SAPV nach § 132 d Abs. 1 Satz 1 SGB V. Vor diesem Hintergrund musste der bisherige westfälisch-lippische Palliativvertrag inhaltlich angepasst und vor allem zukunftsfest gemacht werden. Die seit Jahren in Westfalen-Lippe etablierten Versorgungsstrukturen bleiben erhalten.
Palliativvertrag Westfalen-Lippe (Stand 01.07.2023)
Teilnehmende und koordinierende Haus und Fachärzte
Sie sind bereits koordinierender Haus- und Facharzt im Sinne des o.g. Vertrages? Wenn nicht, können Sie gerne den Antrag auf Teilnahme für Ärzte stellen.
Gemäß dem Vertrag bleiben Sie als Hausarzt der erste Ansprechpartner für die Patientin oder den Patienten. Als teilnehmender koordinierender Hausarzt werden Sie durch das Palliativnetz folgendermaßen unterstützt:
- Palliativmedizinische Mitbehandlung und Beratung
- Unterrichtung über etwaige Patientenbesuche und Behandlungsschritte der Koordinationskräfte bzw. eines Qualifizierten Palliativarztes (QPA) des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes (PKD) Paderborn.
- Organisation der Verfügbarkeit eines PKD-Arztes für Haus- und Heimbesuche außerhalb Ihrer Sprechstundenzeiten
- Während Ihrer Sprechstunden sind Sie als behandelnder Hausarzt primärer Ansprechpartner für den Patienten. Bei medizinischen Fragen können Sie sich an den diensthabenden Palliativarzt wenden, in allen anderen Fällen an die Koordinierungskräfte der Fachberatung.
Koordinierungskräfte der Fachberatung übernehmen folgende Aufgaben:
- Aufbau/Stabilisierung eines Versorgungsnetzwerkes
- Vorausschauende Symptomkontrolle/Notfallplanung
- Hilfe bei der Krankheitsverarbeitung
- Beratung bei ethischen Entscheidungen
- Initiierung von Beratung / Unterstützung von Fachpersonal pflegerischer Dienste
- Beratung der Angehörigen
Eine Betreuung Ihrer Palliativ-Patienten durch den PKD ist nur möglich, wenn diese im Palliativnetz eingeschrieben sind.
So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Palliativen Konsiliardienst (PKD
1. Sie melden den Patienten oder die Patientin beim Palliativnetz an. → Einschreibung eines Patienten
2. Durch die Koordinatorinnen erfolgt ein Erst-Assessment beim Patienten, um Basisinformationen zu sammeln und Unterstützungsbedarf zu ermitteln.
3. Die MitarbeiterInnen des PKD dokumentieren ihre Aktivitäten in einem mehrfach geschützten „Informationssystem Palliative Care“ (ISPC), so dass auch der 24/7 Rufdienst der QPAs jederzeit Zugriff auf die Informationen hat.
4. Sie geben Rückmeldung über ihre Einschätzung und Aktivitäten. Sie erhalten ihre Vorschläge für den Notfallplan und die notwendige Bedarfsmedikation für Kriseninterventionen und die letzte Lebensphase.
Die PKD-Vergütung erfolgt gemäß dem o.g. Vertrag.
5. Bei Bedarf können Sie Kontakt aufnehmen zu den Koordinatorinnen und/oder dem QPA
6. Der Austausch mit dem QPA ist zweimalig je eingeschriebenem Patient abrechenbar. Die Betreuung der Palliativpatienten durch Sie wird extrabudgetär vergütet. Dies fördert eine bedarfsgerechte Betreuung und Hausbesuche bei Patienten in der Finalphase.
Eine gleichzeitige Abrechnung der geringer dotierten Palliativ-Ziffern nach EBM ist nicht möglich.