Hausärzte / Fachärzte

Sie als Hausarzt/-ärztin bleiben der/die erste Ansprechpartner/-in für die Patientin oder den Patienten. Hierbei werden Sie als teilnehmende/r Hausärztin/-arzt durch das Palliativnetz unterstützt.

  • Palliativmedizinische Mitbehandlung und Beratung
  • Unterrichtung des betreuenden Haus-/Facharztes über Patientenbesuche und Behandlungsschritte
  • Organisation der Verfügbarkeit eines PKD-Arztes für Haus- und Heimbesuche außerhalb der Sprechstundenzeiten des Hausarztes

Während der Sprechstunden ist der behandelnde Hausarzt primärer Ansprechpartner für den Patienten. Bei medizinischen Fragen kann er sich an den diensthabenden Palliativarzt wenden, in allen anderen Fällen an die Koordinationskräfte. Diese übernehmen folgende Aufgaben:

  • Aufbau/Stabilisierung eines Versorgungsnetzwerkes
  • Vorausschauende Symptomkontrolle/Notfallplanung
  • Hilfe bei der Krankheitsverarbeitung
  • Beratung der Angehörigen
  • Beratung bei ethischen Entscheidungen
  • Initiierung von Beratung / Unterstützung von Fachpersonal pflegerischer Dienste

Eine Betreuung von Patienten ist nur möglich, wenn diese im Palliativnetz eingeschrieben sind.

So funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Palliativen Konsiliardienst (PKD)

  1. Sie sind bereits koordinierende/r Haus- und Facharzt/-ärztin im Sinne der „Vereinbarung über die ambulante palliativmedizinische Versorgung“ 1)
    Anderenfalls: → Beitritt zur Vereinbarung
  2. Sie melden den Patienten oder die Patientin beim Palliativnetz an:
    Einschreibung eines Patienten
  3. Durch die Koordinatorinnen erfolgt ein Erst-Assessment beim Patienten, um Basisinformationen zu sammeln und Unterstützungsbedarf zu ermitteln.
    Kontaktdaten des Patienten sind bei der Anmeldung notwendig
  4. Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit den Koordinatorinnen und / oder qualifizierten Palliativärzten (QPAs). Der Erstkontakt ist abrechenbar.
    Kontaktaufnahme
  5. Wir dokumentieren unsere Aktivitäten in einem mehrfach geschützten „Informationssystem Palliative Care“ (ISPC), so dass auch der 24/7 Rufdienst der QPAs jederzeit Zugriff auf die Informationen hat.
  6. Wir geben Rückmeldung über unsere Einschätzung und Aktivitäten. Sie erhalten von uns Vorschläge für den Notfallplan und die notwendige Bedarfsmedikation für Kriseninterventionen und die letzte Lebensphase.
    Unsere Vergütung erfolgt aufgrund der o.g. Vereinbarung 1).
  7. Die Betreuung der Palliativpatienten durch Sie wird extrabudgetär vergütet. Dies fördert eine bedarfsgerechte Betreuung und Hausbesuche bei Patienten in der Finalphase.
    Vergütung der Koordinierenden Haus- und Fachärzte.
    Eine gleichzeitige Abrechnung der geringer dotierten Palliativ-Ziffern nach EBM ist nicht möglich.

1)
„Vereinbarung über die ambulante palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ in Westfalen-Lippe.
Teilnahmeerklärung des koordinierenden Haus-/Facharztes (Anlage 1).