Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Wir unterstützen die Charta

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.

Das ist die Motivation für die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.

Das Paderborner Palliativnetz unterstützt die Charta und hat sie unterzeichnet.

Für Menschen, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind, stellt die Charta mit ihren 5 Leitsätzen ein umfangreiches und zielführendes Rahmenkonzept dar. Die Charta beschreibt Notwendigkeiten, damit jeder eine bedarfsgerechte, würdevolle und nach seinen Wünschen gestaltete Begleitung während seiner letzten Lebensphase erhält.

18 Länder nahmen diese Gedanken auf: Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien, Litauen, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
In Deutschland übernahm die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) im Jahr 2008 die Trägerschaft für den nationalen Charta-Prozess.
Mehr Informationen zur Entstehung der Charta.

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